Diese Norm gilt zusammen mit DIN 6868-1 und DIN 6868-2 für die Konstanzprüfung bei Direktradiographie. Sie gilt nicht für Konstanzprüfungen an Mammographieeinrichtungen oder an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen. Die Norm gibt ein Verfahren an, mit dessen Hilfe die Konstanz massgebender Kenngrössen von Einrichtungen für die Direktradiographie geprüft werden kann. Aus den Ergebnissen und dem Vergleich mit den im Ausgangszustand gemessenen Bezugswerten kann geschlossen werden, ob das bilderzeugende System hinreichend konstant geblieben ist. Die Bezugswerte für die folgenden Konstanzprüfungen werden im Rahmen der Abnahmeprüfung an der fehlerfreien Einrichtung festgestellt (siehe Anhang B).