DIN EN 547-2:2009-01
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01-01-2009
Vorwort
Einleitung
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Allgemeine Anforderungen
4 Zugangsöffnungen
Anhang A (normativ) Anwendung der Masse in der Praxis
A.0 Einleitung
A.1 Grundlagen zur Bemessung von zusätzlichem Raum
A.2 Zusätzliche Raumanforderungen für
Zugangsöffnungen
A.2.1 Zugangsöffnung für Oberkörper und
Arme (siehe 4.1)
A.2.2 Zugangsöffnung für den Kopf bis zur
Schulter für Prüftätigkeiten (siehe 4.2)
A.2.3 Zugangsöffnung für beide Arme (siehe 4.3)
A.2.4 Zugangsöffnung für beide Unterarme bis zum
Ellenbogen (siehe 4.4)
A.2.5 Zugangsöffnung zur Seite für einen Arm bis
zum Schultergelenk (siehe 4.5)
A.2.6 Zugangsöffnung für einen Unterarm bis zum
Ellenbogen (siehe 4.6)
A.2.7 Zugangsöffnung für die Faust (siehe 4.7)
A.2.8 Zugangsöffnung für die flache Hand bis zum
Handgelenk, einschliesslich Daumen
(siehe 4.8)
A.2.9 Zugangsöffnung für die flache Hand
(vier Finger) bis Daumenansatz (siehe 4.9)
A.2.10 Zugangsöffnung für den Zeigefinger, begrenzt
durch die übrigen Finger (siehe 4.10)
A.2.11 Zugangsöffnung für einen Fuss bis zum
Fussgelenk (siehe 4.11)
A.2.12 Zugangsöffnung für den Vorfuss zur Betätigung
von Stellteilen (sieh 4.12)
Anhang B (informativ) Lage von Zugangsöffnungen
B.1 Einleitung
B.2 Bereitstellung von Verstelleinrichtungen
B.3 Bedingungen, die bezüglich der Lage von
Zugangsöffnungen zu erfüllen sind
B.3.1 Zugangsöffnung für Oberkörper
und Arme (siehe 4.1)
B.3.2 Zugangsöffnung für den Kopf bis zur
Schulter für Prüftätigkeiten (siehe 4.2)
B.3.3 Zugangsöffnung für beide Arme
(entweder nach vorn oder nach unten)
(siehe 4.3)
B.3.4 Zugangsöffnungen für beide Unterarme bis
zu den Ellenbogen, entweder nach vorn oder
nach unten (siehe 4.4)
B.3.5 Zugangsöffnung zur Seite für einen Arm bis
zum Schultergelenk (siehe 4.5)
B.3.6 Zugangsöffnung für einen Unterarm bis zum
Ellenborgen (siehe 4.6)
B.3.7 Zugangsöffnung für die Faust (siehe 4.7)
B.3.8 Zugangsöffnung für die flache Hand bis zum
Handgelenk, einschliesslich Daumen
(siehe 4.8)
B.3.9 Zugangsöffnung für die flache Hand
(vier Finger) bis Daumenansatz (siehe 4.9)
B.3.10 Zugangsöffnung für den Zeigefinger, begrenzt
durch die übrigen Finger (siehe 4.10)
B.3.11 Zugangsöffnung für einen Fuss bis zum
Fussgelenk (siehe 4.11)
B.3.12 Zugangsöffnung für den Vorfuss zur
Betätigung von Stellteilen (siehe 4.12)
Anhang C (informativ) Massbuchstaben für Abmessungen
und Körpermasse
Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser
Europäischen Norm und den grundlegenden
Anforderungen der EG-Richtlinie 98/37/EG,
geändert durch 98/79/EG
Anhang ZB (informativ) Zusammenhang zwischen dieser
Europäischen Norm und den grundlegenden
Anforderungen der EG-Richtlinie 2006/42/EG
Literaturhinweise
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