Verlangt ein Betreiber einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) eine VdS-gerechte GMA, so müssen folgende Anforderungen erfüllt werden: - Für sämtliche verwendeten Anlageteile muss eine gültige VdS-Anerkennung existieren. - Mit Ausnahme weniger, sogenannter systemfreier Anlageteile (z.B. Batterien) müssen alle verwendeten Anlageteile Bestandteil eines VdS-anerkannten Systems (z.B. VdS-anerkanntes Brandmeldesystem oder VdS-anerkanntes Einbruchmeldesystem) sein. - Die Projektierung und Montage der GMA muss durch eine für das verwendete System VdS-anerkannte Errichterfirma durchgeführt werden.