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GUV 52-10 : 2001

Superseded
Superseded

A superseded Standard is one, which is fully replaced by another Standard, which is a new edition of the same Standard.

KOMMENTAR ZUR NEUEN UVV 'ELEKTRISCHE ANLAGEN UND BETRIEBSMITTEL'
Superseded date

10-01-2002

Published date

01-12-2013

Vorwort
Kapitel 1 Geltungsbereich
Kapitel 2 Begriffe
Kapitel 3 Grundsätze
Kapitel 4 Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln
Kapitel 5 Prüfungen
Kapitel 6 Arbeiten an aktiven Teilen
Kapitel 7 Arbeiten in der Nähe aktiver Teile
Kapitel 8 Zulässige Abweichungen
Kapitel 9 Ordnungswidrigkeiten
Kapitel 10 Inkrafttreten
Anhang 1: Anpassung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
          an elektrotechnische Regeln
Anhang 2: Bezugsquellenverzeichnis
Anhang 3: zu den Durchführungsanweisungen vom April 1998
Anhang A: Ausbildungskriterien für festgelegte Tdtigkeiten
          im Sinne der Durchführungsanweisungen zur
          Unfallverhütungsvorschrift 'Elektrische Anlagen
          und Betriebsmittel' (GUV 2.10)

Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt auch für nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Durchführungsanweisung zu kapitel 1 Abs. 2: Zu den nichtelektrotechnischen Arbeiten zählen z.B. das Errichten von Bauwerken in der Nähe von Freileitungen und Kabelanlagen sowie Annäherungen bei anderen Arbeiten wie Bau-, Montage-, Transport-, Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten. Erläuterungen Zu kapitel 1 Abs.1: Der Geltungsbereich dieser Unfallverhütungsvorschrift umfasst alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel unabhängig von der Höhe oder Art der in ihnen erzeugten Spannung oder der Spannung, mit der sie betrieben werden. Sie enthält Anforderungen an elektrische Anlagen und die einzelnen Betriebsmittel und regelt den Umgang mit wie auch das Arbeiten an diesen. Da in allen Betrieben zumindest elektrische Energie genutzt wird, muss diese Unfallverhütungsvorschrift in jedem Unternehmen berücksichtigt werden. In jedem Betrieb muss geprüft werden, welche Paragraphen dieser Unfallverhütungsvorschrift von Vorgesetzten und Versicherten beachtet werden müssen. Zu kapitel 1 Abs.2: Auch bei Arbeiten, die nur in der Nähe einer elektrischen Anlage durchgeführt werden, kann von der benachbarten Anlage eine Gefahr ausgehen. Solche Arbeiten können z.B. Transport- und Baggerarbeiten unter und neben Freileitungen sein. Die Unfallverhütungsvorschrift gilt deshalb auch für solche und andere nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen.

DocumentType
Standard
PublisherName
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Status
Superseded

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