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GUV 0-7 : 2002

Superseded

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A superseded Standard is one, which is fully replaced by another Standard, which is a new edition of the same Standard.

UNFALLVERHUETUNGSVORSCHRIFT SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZKENNZEICHNUNG AM ARBEITSPLATZ

Superseded date

10-01-2002

Published date

01-12-2013

I Geltungsbereich
     1 Geltungsbereich
II Begriffsbestimmungen
     2 Begriffsbestimmungen
III Kennzeichnung
A Gemeinsame Bestimmungen
     3 Allgemeines
     4 Einsatzbedingungen
     5 Unterrichtung, Unterweisung
     6 Auswahl der geeigneten Kennzeichnungsart
     7 Gemeinsame Verwendung, Austauschbarkeit
     8 Wirksamkeit
B Besondere Bestimmungen für Sicherheitszeichen
     9 Allgemeines
     10 Erkennbarkeit
C Besondere Bestimmungen für die Kennzeichnung von
     Materialien und Einrichtungen zur Brandbekämpfung
     11 Kennzeichnung
D Besondere Bestimmungen für die Kennzeichnung von
     Hindernissen, Gefahrstellen und Wegen des Fahrverkehrs
     12 Hindernisse und Gefahrstellen
     13 Wege des Fahrverkehrs
E Besondere Bestimmungen für Leucht- und Schallzeichen
     14 Leuchtzeichen
     15 Schallzeichen
F Besondere Bestimmungen für Sprechzeichen
     16 Sprechzeichen
G Besondere Bestimmungen für Handzeichen
     17 Handzeichen
IV Flucht- und Rettungsplan
     18 Flucht- und Rettungsplan
V Instandhaltung
     19 Instandhaltung
VI Prüfungen
     20 Prüfungen
VII Ordnungswidrigkeiten
     21 Ordnungswidrigkeiten
VIII Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
     22 Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
IX Inkrafttreten
     23 Inkrafttreten
Anlage 1: Grundsätze für die Gestaltung von Sicherheitszeichen
Anlage 2: Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen
Anlage 3: Handzeichen
Anhang 1: Beispiele für die Sicherheits- und
          Gesundheitsschutz-kennzeichnung am Arbeitsplatz
Anhang 2: Flucht- und Rettungsplan
Anhang 3: Bezugsquellenverzeichnis

Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz. Zu kapitel 1 Abs. 1: Dies schliesst auch die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen ein. Als Arbeitsplätze gelten z.B. auch Verkehrs- und Rettungswege, Sozialräume, Unterrichtsräume, Maschinenräume und Lagerbereiche. Siehe auch kapitel 18 Abs. 1 UVV 'Allgemeine Vorschriften' (GUV 0.1). Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für die Kennzeichnung - zur Regelung des öffentlichen Eisenbahn-, Strassenbahn-, Strassen-, Binnenschiffs-, See- und Luftverkehrs, - beim Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Ausrüstungen, - von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen nach der Gefahrstoffverordnung. Zu kapitel 1 Abs. 2 Nr. 1: Durch diese Bestimmung wird nur diejenige Kennzeichnung aus dem Geltungsbereich dieser Vorschrift herausgenommen, die der Regelung öffentlicher Verkehrsabläufe dient. Diese Kennzeichnung wird in entsprechenden staatlichen Rechtsvorschriften festgelegt, z.B. Eisenbahn-Verkehrsordnung, Strassenverkehrsordnung, Rheinschiffahrtspolizeiverordnung/ Binnenschiffahrtsstrassenordnung. Die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung an Arbeitsplätzen in vorgenannten Bereichen bleibt von dieser Ausnahme unberührt. Zu kapitel 1 Abs. 2 Nr. 3: Kennzeichnung von Behältern und freiliegenden Rohrleitungen siehe kapitel 23 Gefahrstoffverordnung.

DocumentType
Standard
PublisherName
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Status
Superseded

DIN 4066:1997-07 INFORMATION SIGNS FOR FIRE BRIGADE

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