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GUV 3.0 : 1993

Superseded

Superseded

A superseded Standard is one, which is fully replaced by another Standard, which is a new edition of the same Standard.

Superseded date

10-01-2002

Published date

01-12-2013

I Geltungsbereich
     1 Geltungsbereich
II Begriffsbestimmungen
     2 Begriffsbestimmungen
III Bau und Ausrüstung
     3 Allgemeine Anforderungen
     4 Gefahrstellen
     5 Schutzeinrichtungen für Gefahrstellen auf
        Antrieben
     6 Gefahrquellen
     7 Anforderungen an Schutzeinrichtungen, Einrichtungen
        mit Schutzfunktion, Verriegelungen und Kopplungen
     8 Hinweise auf schwer erkennbare Gefahren
     9 Einrichtungen zum Rüsten, Beheben von Störungen
        im Arbeitsablauf und Instandhalten
     10 Warneinrichtungen
     11 Befehlseinrichtungen zum Ingangsetzen und
        Stillsetzen und ihre Stellteile
     12 Hauptbefehlseinrichtungen und ihre Stellteile
     13 Not-Befehlseinrichtungen und ihre Stellteile
     14 Grenztaster mit Schutzfunktion
     15 Anforderungen an Steuerungen
     16 Unregelmässigkeiten, Ausfall oder Wiederkehr
        von zugeführter Energie
     17 Hydraulische und pneumatische Einrichtungen
     18 Einrichtungen zum Befreien von Personen
        aus Gefährdungssituationen
     19 Kenndaten
     20 Betriebsanleitung
     21 Transporthilfen
     22 Standsicherheit
IV Aufstellen, Standortänderung
     23 Aufstellen, Standortänderung
V Betrieb
     24 Anforderungen an Personen
     25 Bestimmungsgemässes Betreiben
     26 Benutzen von Schutzeinrichtungen und Einrichtungen
        mit Schutzfunktion
     27 Rüsten, Beheben von Störungen im Arbeitsablauf
        und Instandhalten
     28 Betätigen von Warneinrichtungen
VI Überprüfen und Wiederherstellen des sicheren Zustandes
     29 Überprüfen und Wiederherstellen des sicheren
        Zustandes
VII Übergangsbestimmungen
     30 Übergangsbestimmungen
VIII Inkrafttreten
     31 Inkrafttreten
Stichwortverzeichnis

Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für kraftbetriebene Arbeitsmittel. Die kapitel 2 bis 9, 19 bis 27 und 30 gelten auch für muskelkraftbetriebene Arbeitsmittel, soweit an ihnen die gleichen Gefährdungen wie an vergleichbaren kraftbetriebenen Arbeitsmitteln auftreten können. Zu kapitel 1 Abs. 2: Muskelkraftbetriebene Arbeitsmittel sind z.B.: Hand- oder fussbetriebene Schleifmaschinen, Bohrmaschinen, Pressen, Nähmaschinen, Schwenkbiegemaschinen, Schlagscheren. Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für die beim Betreiben eines kraftbetriebenen Arbeitsmittels entstehenden Bewegungen von - Lasten und Fördergut, - Lastaufnahmeeinrichtungen und Personenaufnahmemitteln. Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht, soweit ihr Gegenstand durch staatliche Rechtsvorschriften oder durch Unfallverhütungsvorschriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften geregelt ist. Zu kapitel 1 Abs. 4: Staatliche Rechtsvorschriften bestehen z.B. für überwachungsbedürftige Anlagen nach kapitel 24 'Gewerbeordnung', für Luft-, Wasser- und Landfahrzeuge. Für diese selbst und die an oder auf diesen befindlichen kraftbetriebenen Arbeitsmittel ist diese Unfallverhütungsvorschrift nur insoweit anzuwenden, als staatliche Rechtsvorschriften keine Regelungen enthalten.

DocumentType
Standard
PublisherName
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Status
Superseded

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