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GUV 29.9 : 2002

Superseded

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A superseded Standard is one, which is fully replaced by another Standard, which is a new edition of the same Standard.

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A superseded Standard is one, which is fully replaced by another Standard, which is a new edition of the same Standard.

Superseded date

01-10-2002

Published date

12-01-2013

1 Anwendungsbereich
2 Eigenschaften und Nachweis
  2.1 Physikalische und chemische Eigenschaften
      2.1.1 Zustand, Aussehen, Geruch, Mischbarkeit
             mit Wasser
      2.1.2 Brennbarkeit, Explosionsfähigkeit
      2.1.3 Lösevermögen
      2.1.4 Reaktivität
  2.2 Nachweis von CKW in der Luft in Arbeitsbereichen
      2.2.1 Orientierende Nachweisverfahren
      2.2.2 Anerkannte Analysenverfahren
3 Kenndaten
4 Verwendung, Verwendungsbeschränkungen
  und Ersatzstoffe/-Verfahren
  4.1 Verwendungs- und Umgangsbeschränkungen
      4.1.1 Chlormethan
      4.1.2 Dichlormethan
      4.1.3 Trichlormethan
      4.1.4 Tetrachlormethan
      4.1.5 Chlorethan
      4.1.6 1,1,1-Trichlorethan
      4.1.7 Trichlorethen (Tri)
      4.1.8 Tetrachlorethen (Per)
  4.2 Verwendung als Lösemittel
      4.2.1 Verwendung in der Metallreinigung
      4.2.2 Verwendung in Textilreinigungsanlagen
      4.2.3 Verwendung in Lacken und Farben
      4.2.4 Verwendung in Klebstoffen
      4.2.5 Verwendung in der Kunststoffverarbeitung
      4.2.6 Verwendung in technischen Aerosolen
      4.2.7 Verwendung in Abbeizern
      4.2.8 Verwendung in Extraktionen
      4.2.9 Verwendung in Laboratorien
      4.2.10 Verwendung in chemischen Reaktionen
5 Gesundheitsgefahren
  5.1 Aufnahme und Wirkungsweise
  5.2 Akute Gesundheitsgefahren
  5.3 Chronische Gesundheitsgefahren
6 Gefährdungsbeurteilung
7 Schutzmassnahmen
  7.1 Allgemeines
  7.2 Arbeitsbereichsüberwachung
  7.3 Technische Schutzmassnahmen
      7.3.1 Anlagen und Verfahren
      7.3.2 Laboratorien
      7.3.3 Arbeits- und Lagerräume
      7.3.4 Schweissplätze
      7.3.5 Umfüllen
      7.3.6 Aufbewahren, Lagern, Transport
      7.3.7 Werkstoffe
      7.3.8 Reinigung
      7.3.9 Wiederaufbereitung und Entsorgung
      7.3.10 Abluft, Abwasser
      7.3.11 Brandschutz und Brandbekämpfung
      7.3.12 Explosionsschutz
      7.3.13 Verhalten bei Freiwerden von
             Chlorkohlenwasserstoffen
  7.4 Organisatorische Schutzmassnahmen
      7.4.1 Allgemeines
      7.4.2 Informationspflichten
      7.4.3 Instandhaltung
      7.4.4 Arbeiten in Behältern und engen Räumen
      7.4.5 Kennzeichnung
      7.4.6 Hygiene
      7.4.7 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  7.5 Persönliche Schutzmassnahmen
      7.5.1 Atemschutz
      7.5.2 Augenschutz
      7.5.3 Handschutz
      7.5.4 Schutzkleidung und Fussschutz
8 Erste Hilfe
  8.1 Allgemeines
  8.2 Augen
  8.3 Atmungsorgane
  8.4 Haut
  8.5 Verschlucken
  8.6 Hinweise für den Arzt
Anhang 1: Kenndaten von Chlorkohlenwasserstoffen
Anhang 2: Musterbetriebsanweisung
Anhang 3: Literaturverzeichnis

Diese Informationen behandeln den Umgang mit Chlorkohlenwasserstoffen und deren Zubereitungen sowie Tätigkeiten in deren Gefahrenbereich. Die Broschüre wendet sich in erster Linie an den Vorgesetzten, aber auch an Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner und Betriebsratsmitglieder, die mit Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit befasst sind. Die Beschäftigten können sich mit dieser Broschüre, als Ergänzung der Betriebsanweisung, über Gefährdungsmöglichkeiten und Schutzmassnahmen informieren. Die für den Umgang mit Chlorkohlenwasserstoffen beschriebenen Schutzmassnahmen sind in der Regel auch beim Umgang mit deren Zubereitungen erforderlich. Diese Informationen finden Anwendung auf - Chlormethan (Methylchlorid), - Dichlormethan (Methylenchlorid), - Trichlormethan (Chloroform), - Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff), - Chlorethan (Ethylchlorid), - 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform), - Trichlorethen (Trichlorethylen, Tri), - Tetrachlorethen (Perchlorethylen, Per). Von diesen Stoffen unterliegen Tetrachlormethan, Trichlormethan und 1,1,1-Trichlorethan Herstellungs- und Verwendungsverboten, siehe auch Abschnitt 4.1. Sie werden jedoch trotzdem in dieser Broschüre behandelt, da sie im Labormassstab zu Forschungs-, Analyse- und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Lehr- und Ausbildungszwecken verwendet werden dürfen. Die genannten Verbindungen werden im Folgenden als CKW bezeichnet. Die in dieser Broschüre getroffenen Aussagen können sinngemäss auch auf andere, hier nicht genannte CKW und deren Zubereitungen angewendet werden, sofern nicht andere, direkt zutreffende Informationen dem entgegenstehen. Diese Broschüre soll den Vorgesetzten unterstützen bei der - Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, einschliesslich der Prüfung, ob Ersatzstoffe oder -verfahren vorhanden sind und angewendet werden können, - Festlegung der zum Schutz des Menschen und der Umwelt erforderlichen Massnahmen und Verhaltensregeln, - Festlegung des Verhaltens im Gefahrenfall, - Festlegung der Erste-Hilfe-Massnahmen, - Ausarbeitung von Betriebsanweisungen und - Durchführung der mündlichen Unterweisungen sowie Hinweise zur sachgerechten Entsorgung geben.

DocumentType
Standard
PublisherName
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Status
Superseded
SupersededBy

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